Bisherige Anordnungen des Bischofs Dr. Gebhard Fürst für die Feier der Liturgie weiterhin gültig

Die bisherigen Anordnungen des Bischofs für das Feiern von Gottesdiensten bleiben gleich wie bisher, d.h., nach wie vor gelten in unseren Gottesdiensten die Hygiene- und Abstandsregeln weiter: die 1,5-m-Abstandsregel, das Einbahnprinzip für die Laufwege, soweit möglich, das Verbot des Gemeindegesangs, die Erfassung der Namen, Adressen und Telefonnummern der Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher. Außerdem müssen den ganzen Gottesdienst über  Masken, ( FFP2 Masken, wenn möglich) von jeder und jedem Anwesenden getragen werden.

Für jeden Gottesdienst sind jeweils zwei Ordner*innen eingeteilt, die über die Einhaltung der Regelungen und Vorschriften wachen. Bitte, halten Sie sich in den Gottesdiensten an die Anweisungen dieser Ordnerinnen und Ordner und bilden Sie vor und nach den Gottesdiensten an den Ein- und Ausgängen keine Staus oder Ansammlungen, denken Sie auch da an die Abstandsregelungen und gehen Sie nach dem Gottesdienst wieder zügig nach Hause.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihr Verständnis und für das Einhalten der Regelungen und Vorschriften, damit wir auch weiterhin miteinander Gottesdienste feiern können und niemand sich selbst oder andere ansteckt!
Bleiben Sie behütet und gesund!

 

Bisherige Anordnungen des Bischofs Dr. Gebhard Fürst für die Feier der Liturgie weiterhin gültig